Stadtentwicklung

Wie soll es wohin mit der Stadt in den kommenden Jahren gehen? Für die Beantwortung dieser Frage hat sich die Stadt eine übergeordnete Strategie auferlegt – das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Gotha 2030+ (ISEK). Daraus abgeleitet sind ein Verkehrsentwicklungsplan sowie ein Radverkehrskonzept für die Mobilität in der Stadt entstanden. Für einzelne Teilbereiche der Stadt wurden aus diesen Überlegungen heraus Rahmenpläne erstellt.

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Integriertes Stadtentwicklungskonzept findet ungeteilte Zustimmung

Was im April 2014 in Angriff genommen wurde, ist nun als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage in Fragen der Stadtentwicklung durch den Stadtrat der Stadt Gotha bestätigt. In der Sitzung des 02. September fand das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ISEK Gotha 2030+ die ungeteilte Zustimmung der Stadträte.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ISEK Gotha 2030+ wurde als die Handlungs- und Entscheidungsgrundlage in Fragen der Stadtentwicklung bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus erarbeitet. Die beschriebene inhaltliche und räumliche Strategie ist bei der weiteren kommunalen Planung und Umsetzung maßgeblich zu berücksichtigen.

Das ISEK Gotha 2030+ behandelt das gesamte Stadtgebiet und alle Facetten einer lebenswerten, attraktiven Stadt. Es verfolgt einen ganzheitlichen Planungsansatz unter Beachtung ökonomischer und ökologischer, sozialer, städtebaulicher und kultureller Handlungsfelder.
Der konzeptionellen Planung vorangestellt ist ein umfangreicher Statusbericht, welcher sich ausführlich mit den im Wandel befindlichen Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden Herausforderungen für die Stadt der Zukunft auseinandersetzt. Der erfasste Status Quo reicht von den Themen Demografie, Wirtschaft und Wohnen über Infrastruktur, Bildung und Kultur bis zu Landschaft und Umwelt. So werden die Ansprüche an den Wirtschafts- und Wohnstandort Gotha, stadtverträgliche Mobilität und die Chancen, die mit feststellbaren Reurbanisierungstendenzen einhergehen, betrachtet.

Kompakt, lebenswert, vernetzt – so stellt sich das Leitbild Gotha 2030+ kurz und knapp dar. Die herausgearbeiteten strategischen Handlungsempfehlungen münden in der Definition der Schwerpunkträume Gotha-West, Oststadt und Altstadt und einem Umsetzungsprogramm, welches strategische Maßnahmen und konkrete Schlüsselprojekte beschreibt. Die Sicherung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Gotha mit seinen mittel- und teilweise oberzentralen Funktionen ist ebenso ein zentrales Handlungsfeld wie die Verknüpfung von Grünbereichen und Radwegebeziehungen. Die Gestaltungsspielräume sind im ISEK so beschrieben, dass sie auf voraussehbare Entwicklungen Bezug nehmen. Aus der übergeordneten Strategie lassen sich die entsprechenden Projekte ableiten. Eine Vielzahl solcher Schlüsselprojekte wurde bereits im Verlauf des Planungsprozesses von den Akteuren eingebracht und im Umsetzungsprogramm der ISEK Gotha 2030+ festgehalten.

Das nun vorliegende Dokument wurde im Dialog mit der Bürgerschaft und der Stadtpolitik in interdisziplinären Strukturen entwickelt. Hervorzuheben ist auch der kontinuierliche Austausch verwaltungsexterner und –interner Akteure. Das ISEK setzt Impulse für die Stadtentwicklung und stützt sich dabei auf bewährte Partnerstrukturen. Das eindeutige Abstimmungsergebnis der letzten Stadtratssitzung ist als Bestätigung dieser Beteiligungskultur zu werten. Der Inhalt des Konzeptes spiegelt den erzielten breiten Konsens innerhalb der Stadtgesellschaft wieder. Es soll auch zukünftig auf Planung im Dialog gesetzt werden. Insbesondere die bewährten Beteiligungsformate ISEK-Beirat und PlanWerkStadt gilt es zu verstetigen.

Die Stadt Gotha verfügt über ein Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2011, das vom Gothaer Stadtrat als Grundlage zur weiteren Einzelhandelsentwicklung der Stadt beschlossen wurde. Bei diesem Konzept handelt es sich um die 1. Fortschreibung, da bereits im Jahr 2005 ein entsprechendes Entwicklungskonzept erstellt wurde.1 In den vergangenen Jahren haben sich sowohl die nachfrageseitigen als auch die angebots-seitigen Rahmenbedingungen für den Einzelhandel verändert. Vor diesem Hintergrund erwächst die Notwendigkeit der Anpassung des konzeptionellen Handlungsrahmens zur gesamtstädtischen Einzelhandels- und Standortsteuerung.

Die BBE Handelsberatung hat von der Stadtverwaltung Gotha den Auftrag zur 2. Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption erhalten. Das Ziel der Fortschreibung ist die Erarbeitung einer fachlich determinierten Grundlage für den weiteren planungsrechtlichen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in Gotha. Somit entsteht Transparenz und Sicherheit für Investoren, aber auch Rechtssicherheit für die Kommune. Die Zielsetzung ist vor allem darauf ausgerichtet, dass zukunftsfähige und attraktive Einzelhandelsstrukturen für die Einwohner der Stadt Gotha und des Umlandes gesichert bzw. langfristig herausgebildet werden.

Die 2. Fortschreibung des Konzeptes steht Ihnen nachfolgend zur Download zur Verfügung.

Der bisherige Verkehrsentwicklungsplan (VEP) für die Stadt Gotha datiert aus dem Jahr 2005. Seitdem gab es in und um Gotha wichtige verkehrliche, siedlungsstrukturelle, wirtschaftliche und soziodemographische Veränderungen. Die Infrastruktur der Stadt wurde weiterentwickelt, die Südwesttangente wurde bis zur Krusewitzstraße fertiggestellt und der Hersdorfplatz zum Kreisverkehr umgestaltet. In der Folge ergeben sich neue Anforderungen und Prioritäten für das Verkehrssystem und dessen Entwicklung in Gotha. Zudem sind durch die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes Gotha-Süd in den kommenden Jahren weitere verkehrsrelevante Veränderungen zu erwarten.

Parallel dazu gewinnen die Zielstellungen für eine gesundheitsorientierte, stadtverträgliche und ressourcenschonende, also auch finanzierbare Mobilität in Deutschland an Bedeutung. Auch verschiedene planerische und technische Regelwerke sowie rechtliche Rahmenbedingungen wurden mittlerweile aktualisiert. All das machte eine Fortschreibung des bisherigen VEP notwendig. Die Fortschreibung wurde dabei eng mit der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Gotha 2030+ verzahnt. Wesentliche Leitlinie war die Verbesserung der Mobilitätsverhältnisse im Sinne von Nachhaltigkeit und Effizienz. Aktuelle und zukünftig zu erwartende Nutzungsanforderungen waren zu beachten. Der Charakter und die Struktur der Stadt Gotha standen dabei im Zentrum der Betrachtungen.

Ziel war die Erarbeitung eines integrierten und übersichtlichen Planungswerkzeuges, welches die bisherigen Verkehrsentwicklungen und -planungen aufgreift und auf Basis einer Status-Quo-Analyse in die Zukunft fortschreibt. Der Verkehrsentwicklungsplan Gotha 2030+ dient als Arbeitsgrundlage für die Investitions- und Maßnahmenplanung im kommunalen Verkehrssektor in den kommenden Jahren.

Nachstehend können Sie den Abschlussbericht und die Anlagen dazu einsehen.

Im Nationalen Radverkehrsplan 2020 (BMVBS, 2012) wird festgestellt: "Der Radverkehr stellt einen wichtigen und wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen in Deutschland dar." Damit ergeben sich neue Chancen für eine stadtverträgliche Mobilität. So hat auch der Freistaat Thüringen 2008 die "[…] Stärkung des alltäglichen und touristischen Radverkehrs und seine Gleichberechtigung gegenüber anderen Verkehrsmitteln" (TMBLM, 2008) als ein wesentliches verkehrspolitisches Ziel im Radverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen festgesetzt.

In diesem Sinne soll das Radverkehrskonzept Gotha 2030+ die Grundlage für ein sicheres und attraktives Radverkehrsangebotes innerhalb des Stadtgebietes Gotha schaffen, sowohl für den Alltagsradverkehr, als auch für den touristischen Radverkehr.

Mit dem bisherigen Radverkehrskonzept aus dem Jahre 2003 wurde die Grundlage für eine erste Netzstruktur im Radverkehr geschaffen. Im Jahr 2005 flossen diese Erkenntnisse in den damaligen Verkehrsentwicklungsplan ein und wurden punktuell angepasst. Seit dem haben sich in der StVO und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, aber auch in den einschlägigen Regelwerken, wie den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Anpassungen ergeben. Diese neuen Vorgaben sowie aktuelle Forschungsergebnisse müssen im neuen Konzept beachtet werden.

Die Verkehrssicherheit steht bei der Erarbeitung immer an erster Stelle. Sichere Radverkehrsanlagen gemäß aktuellen Forschungsergebnissen können die Attraktivität des Fahrradfahrens für viele Nutzergruppen erheblich steigern. Damit lässt sich vor allem der Anteil des Radverkehrs am Alltags- und Berufsverkehr erhöhen und somit zu einer stadtverträglichen Mobilität beitragen.

Aufgrund der Vielzahl an Sehenswürdigkeiten im Gothaer Stadtgebiet ist auch der Radtourismus in die Radverkehrskonzeption einzubeziehen. Überregionale Radrouten tangieren bereits die Stadt. Ziel sollte es nun sein, dieser Zielgruppe attraktive und verständliche Routen ins Stadtzentrum sowie hochwertige Abstellanlagen anzubieten.

Nachstehend können Sie den Abschlussbericht und die Anlagen dazu einsehen.

Aufgrund der Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen und dem damit auf politischer Ebene beschlossenen Ausbau an erneuerbaren Energien (EEG 2023), besteht eine stetig steigende Nachfrage seitens Vorhabenträgern auf Flächen für die Umsetzung von Vorhaben zur Gewinnung erneuerbarer Energien.
Die Bedienung dieser Nachfrage sowie die Erfüllung der beschlossenen Ausbauziele sind in Thüringen ein vorrangiges Ziel. Bei der Umsetzung der politischen Ziele spielt neben dem Ausbau der Windenergie auch die Gewinnung von Solarstrom/Solarthermie auf Freiflächen eine wichtige Rolle.
Da der Bedarf und auch die Investitionsbereitschaft an und in erneuerbaren Energien stark steigt, sollte die Entwicklung der dafür notwendigen Flächeninanspruchnahme im Rahmen der kommunalen Planungshoheit nachhaltig begleitet werden.
Für die Steuerung des Ausbaus an Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurde das Büro IPU GmbH von der Stadt Gotha mit der Überarbeitung der Standortanalyse für PV-Freiflächenanlagen, die bereits im Jahr 2013 erstmals erstellt und bestätigt wurde, beauftragt. Es wurde das gesamte Stadtgebiet von Gotha auf mögliche Standorte für PV-Freiflächenanlagen untersucht.

Die Ergebnisse der einzelnen Planungsschritte wurden dabei kartographisch und textlich dargestellt. Berücksichtigt wurden dabei auch die Faktoren der Flächen als landwirtschaftliche Nutzfläche, Auswirkungen auf den Siedlungsraum, zusammenhängend sinnvoll nutzbare Flächen und das Vermeiden von Flächenzerschneidungen, sowie auch die im Rahmen des aktuell gültigen Baugesetzbuches Privilegierungstatbestand für PV-Freiflächenanlagen an Bundesautobahnen und zweigleisigen Hauptverkehrsstrecken im Außenbereich.

Die vorliegende Untersuchung ist ein erster Schritt, um Flächen, die sich voraussichtlich für PV-Freiflächenanlagen besonders eignen, zu ermitteln. Mit dem Ergebnis der vorliegenden Vorzugsflächen ist noch keine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit gegeben. Zwar wurden wesentliche Kriterien geprüft, die Genehmigung ist jedoch in einem eigenen Verfahren für jeden einzelnen Standort zu beantragen.

Durch die Stadtverwaltung wurde im Spätsommer des vergangenen Jahres im Rahmen der Kommunalrichtlinie (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie) ein Antrag zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung gestellt. Dieser wurde nun mit dem Zuwendungsbescheid vom 07.03.2024 unter dem Förderkennzeichen 67K27610 bewilligt.
Zweck der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Wärmeversorgung der Gebäude innerhalb unserer Kommune unter der Prämisse der Treibhausgasreduktion, bzw. der ab 2045 geltenden Treibhausgasneutralität abzusichern. Hierzu ist zu prüfen, wie und mit welchen Leistungen die Gebäude unter Berücksichtigung der vorgelagerten Versorgungsnetze, wie z. B. mit Nah- oder Fernwärme, mit Strom betriebenen Wärmepumpen oder ein eventuell dann vorhandenes Wasserstoffnetz beheizt werden können.
Es ist vorgesehen, die erste kommunale Wärmeplanung bis zum 31.03.2025 abzuschließen. Dazu werden derzeit die für die Vergabe notwendigen Ausschreibungsunterlagen erarbeitet. In den Folgejahren wird die kommunale Wärmeplanung kontinuierlich fortgeführt. Auf dieser Seite werden wir Sie über den weiteren Verlauf der kommunalen Wärmeplanung informieren.

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.