Gothaer Wochenmarkt

Die Gothaer Wochenmärkte laden Sie zum Einkaufen und Verweilen an drei Standorten ein. Auf dem Coburger Platz und dem Neumarkt findet der Markt ganzjährig an einzelnen Wochentagen statt. Auf dem Hauptmarkt können Sie von Mitte Januar bis Ende Oktober den Wochenmarkt erleben.

Wochenmarkt auf dem Neumarkt

Öffnungszeiten
ganzjährig 
Donnerstag und Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Wochenmarkt auf dem Coburger Platz

Öffnungszeiten
ganzjährig
Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 15:00 Uhr
Samstag 8:00 bis 12:00 Uhr

Wochenmarkt auf dem Hauptmarkt

Öffnungszeiten
Mitte Januar bis Ende Oktober
Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag 8:00 bis 12:00 Uhr

Beantragung eines Standplatzes als Tages- oder Jahreshändlers

Sie möchten Händler auf dem Gothaer Wochenmarkt werden? Hier erhalten Sie Details und Informationen über die Beantragung eines Standplatzes als Tages- oder Jahreshändler, die Marktordnung und die Marktgebühren.

Einzureichende Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zum Wochenmarkt vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Nachweis der Reisegewerbekarte (Kopie)
  • Nachweis der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie)
  • Fahrzeugschein/Herstellerbescheinigung für alle Fahrzeuge, mit denen die Marktflächen befahren werden
  • aktueller Prüfbericht der elektrischen Betriebsmittel (wenn elektrische Betriebsmittel vorhanden sind)
  • aktueller Prüfbericht der Gasprüfung (wenn ortsveränderliche Flüssiggasanlagen vorhanden sind)

Hinweise für Tageshändler sowie Klein- und Hobbygärtner

Für die erste Tageszulassung in einem Kalenderjahr sind die oben genannten Unterlagen einzureichen. Weitere Tageszulassungen können dann schriftlich sowie mündlich bei der Marktaufsicht beantragt werden.

Die Tageszulassung kann unter gewissen Bedingungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden (zum Beispiel Verkauf nur eines bestimmten Warenkreises). Sie ist an die Person gebunden, der sie erteilt wird und ist nicht übertragbar.


Rechtsgrundlagen

Marktsatzung
Marktgebührensatzung


Dokumente

Die Stadtverwaltung Gotha sucht auf diesem Weg Händler für die Märkte 2025.

Auf dem oberen Hauptmarkt findet der Wochenmarkt vom 13. Januar bis 31. Oktober 2025 an folgenden Wochentagen statt:

Montag bis Freitag 08:00 – 15:00 Uhr
Samstag 08:00 – 12:00 Uhr

Auf dem Coburger Platz findet der Wochenmarkt vom 01. Januar bis 31. Dezember 2025 an folgenden Wochentagen statt:

Montag bis Freitag 08:00 – 15:00 Uhr
Samstag 08:00 – 12:00 Uhr

Auf dem Neumarkt findet der Wochenmarkt voraussichtlich vom 01. Januar bis 31. Dezember 2025 an folgenden Wochentagen statt:

Donnerstag bis Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

Alle Märkte sind gemischte Märkte.

Bewerbungen sind ab dem 07.10.2024 bis zum 29.11.2024 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Amt 30 Bürgeramt, Abteilung Gewerbe, 99852 Gotha, Postfach 10 02 02 einzureichen. Das Antragsformular können Sie telefonisch unter der Mobil-Nr. 01520-1611725 oder per   anfordern.