Beantragung eines Standplatzes als Tages- oder Jahreshändlers
Sie möchten Händler auf dem Gothaer Wochenmarkt werden? Hier erhalten Sie Details und Informationen über die Beantragung eines Standplatzes als Tages- oder Jahreshändler, die Marktordnung und die Marktgebühren.
Einzureichende Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zum Wochenmarkt vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Nachweis der Reisegewerbekarte (Kopie)
- Nachweis der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie)
- Fahrzeugschein/Herstellerbescheinigung für alle Fahrzeuge, mit denen die Marktflächen befahren werden
- aktueller Prüfbericht der elektrischen Betriebsmittel (wenn elektrische Betriebsmittel vorhanden sind)
- aktueller Prüfbericht der Gasprüfung (wenn ortsveränderliche Flüssiggasanlagen vorhanden sind)
Hinweise für Tageshändler sowie Klein- und Hobbygärtner
Für die erste Tageszulassung in einem Kalenderjahr sind die oben genannten Unterlagen einzureichen. Weitere Tageszulassungen können dann schriftlich sowie mündlich bei der Marktaufsicht beantragt werden.
Die Tageszulassung kann unter gewissen Bedingungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden (zum Beispiel Verkauf nur eines bestimmten Warenkreises). Sie ist an die Person gebunden, der sie erteilt wird und ist nicht übertragbar.
Rechtsgrundlagen
Marktsatzung
Marktgebührensatzung
Dokumente
Antrag auf Zulassung zum Wochenmarkt für Jahreshändler
Antrag auf Zulassung zum Wochenmarkt für Tagehändler
Antrag auf Zulassung zum Wochenmarkt für Klein- und Hobbygärtner
SEPA – Lastschriftmandat
Einverständniserklärung der Markthändler für die Verwendung personenbezogener Daten
Einwilligung zur Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen
Brandschutzanforderungen bei Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen
Merkblatt über hygienische Mindestanforderungen für Lebensmittelverkaufsstände auf Märkten