Am 25. Mai 2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.05.2018, S. 2) in Kraft getreten. Diese findet auch im Wahlrecht Anwendung und ist insoweit von den Wahlbehörden und sonstigen Wahlbeteiligten, insbesondere den Wahlvorschlagsträgern (Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerbern/-innen und sonstigen) zu beachten.

Neben der Stadtverwaltung Gotha als zuständige Gemeindewahlbehörde für die Vorbereitung und Durchführung der Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sind der Kreiswahlleiter und der Landes-/Bundwahlleiter sowie grundsätzlich bis zur Abgabe der Wahlvorschläge (z.B. zur Wahl des Stadtrates der Stadt Gotha, des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha, der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte) die Parteien, Wählgruppen und Einzelbewerber verantwortlich für die Verarbeitung.

Insoweit wird darauf hingewiesen:

Information zum Datenschutz für Wahlhelfer (EU-,Bundestagswahl, Landtagswahl , Kommunalwahl und Ortsteilratswahl).

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient im Rahmen der Vorbereitung der Berufung als Wahlhelfer bei den o. g. Wahlen, sowie der Schulung und Unterweisung im Rahmen zur Vorbereitung der Wahlen, der Abrechnung, sowie der Auszahlung der Aufwandsentschädigung und nach Prüfung der Ergebnisse.

Informationen zum Datenschutz für die Zustimmungserklärung (Anlagen 6, 6a, 7 und 7 a zu § 18 ThürKWO)

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihre Wählbarkeit nach §§ 12, 24 Abs. 1 und 2, 27 Abs. 3, 28 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) in Verbindung mit § 18 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 S. 7 Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) nachzuweisen.

Personenbezogenen Daten werden auch für die öffentliche Bekanntmachung der vom Wahlausschuss der Stadt Gotha als gültig zugelassenen Wahlvorschläge nach § 18 ThürKWG in Verbindung mit § 23 ThürKWO und für die Erstellung der Stimmzettel nach §§ 19, 20 ThürKWG in Verbindung mit § 25 ThürKWO verarbeitet. Ferner werden Ihre personenbezogenen Daten in den Wahlniederschriften der Wahlvorstände und des Wahlausschusses sowie in der vom Wahlleiter der Stadt Gotha veröffentlichten Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl nach § 9 Abs. 6 ThürKWG i.V.m. § 48 ThürKWO verarbeitet.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, die Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nach §§ 14 Abs. 1 und 5, 24 Abs. 4, 26 Abs. 1, 27 Abs. 3 und 4, 28 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) nachzuweisen.

Informationen zum Datenschutz für die Zustimmungserklärung der Bewerber (Anlagen 22, 23 zu § 18 ThürKWO)

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihre Wählbarkeit nach §§ 12, 24 Abs. 1 und 2, 27 Abs. 3, 28 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) in Verbindung mit § 18 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 S. 7 Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) nachzuweisen.

Die jeweiligen Informationen in der vollständigen Textform können durch das Aufrufen der einzelnen Dokumente eingesehen und von der Parteien / Wählergruppen / Einzelbewerbern/- innen und sonstigen zur Verwendung ausgedruckt werden.

 

Wahlräume der Stadt Gotha

Liste der Wahlräume

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