Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.gotha.de veröffentlichten Webinhalte der Stadtverwaltung Gotha. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen, können aber aktuell noch nicht alle Anforderungen erfüllen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Das heißt, dass die Anforderung noch nicht vollständig erfüllt werden und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die vollständige Einhaltung zu erreichen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente (Formulare, Vordrucke, Amtsblatt und andere)

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 03.01.2024 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gern an uns wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns, die Vorschläge zeitnah umzusetzen. Schreiben Sie eine E-Mail an: barrierefrei@gotha.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.tlmb-thueringen.de/themen/barrierefreiheit/landesdurchsetzungsstelle/

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter vz_bmb@tmasgff.thueringen.de