Öffentliche Auslegungen

Die Planungsunterlagen der öffentlichen Auslegungen liegen zusätzlich im Stadtentwicklungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, während der Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr
Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
Freitag von 9 – 12 Uhr

Sie können auf nachstehenden Seiten die Unterlagen online abrufen.

Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 73 Urbanes Gebiet "An der Parkstraße"

Bebauungsplan Nr. 73 Urbanes Gebiet „An der Parkstraße“ - LageplanBebauungsplan Nr. 73 Urbanes Gebiet „An der Parkstraße“ - Lageplan

Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 die

Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanes Nr. 73 Sondergebiet Sport und Kultur "An der Parkstraße" beschlossen. Der Bebauungsplan wird in Bebauungsplan Nr. 73 Urbanes Gebiet "An der Parkstraße" umbenannt und die Ziele der Planung angepasst.

Das ca. 8,4 ha große Plangebiet liegt in der Gemarkung Gotha, zwischen der Parkstraße und den Gleisanlagen. Die Umgrenzung des Plangebietes ist aus beiliegenden Lageplan (Anlage 1) ersichtlich. Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen Auswirkungen unterrichten kann, werden zur Einsicht vom 29.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024 im Stadtentwicklungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, während der Dienstzeiten Montag, Dienstag, von 9 -12 und 13 - 16 Uhr, Donnerstag von 9 -12 und 13 - 18 Uhr, Mittwoch, Freitag von 9 -12 Uhr bereitgehalten.

Alle öffentlich ausliegenden Unterlagen sind auch nachstehend einzusehen. Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen.

gez. Kreuch
Oberbürgermeister