Gleichstellungsbeauftragte

Leistungsbeschreibung

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Anlauf- und Beratungsstelle für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gotha sowie für die Beschäftigten der Stadtverwaltung.
Gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Tatsächlich aber lassen die spezifischen Lebensumstände von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft noch immer keine echte Chancengleichheit zu.
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für eine gleichberechtigte, diskriminierungsfreie Teilhabe von Frauen und Männern im beruflichen und gesellschaftlichen Leben ein und vertritt die Interessen der Menschen bei den jeweiligen Entscheidungsträgern.
Sie unterstützt das lokale Bündnis für Familien, das Netzwerk gegen häusliche Gewalt sowie den Verein für Frauen und Kinder in Not e. V.

Rechtsgrundlage

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Gewaltschutzgesetz, Thüringer Gleichstellungsgesetz