Straßenreinigungsgebühr

Leistungsbeschreibung

Erhebung von Gebühren für die städtische Straßenreinigung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundbuchauszug
Kaufvertrag (bei Eigentümerwechsel)

Welche Gebühren fallen an?

Gebührentatbestand/Gebührenschuldner
Gegenstand der Veranlagung ist grundsätzlich das von der Straße unmittelbar oder mittelbar erschlossene Buchgrundstück.
Gebührenschuldner ist grundsätzlich der eingetragene Eigentümer im Grundbuch.

Eigentümerwechsel: Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenzahlungspflicht ab dem Folgemonat der Umschreibung im Grundbuch auf den Erwerber über. Bitte teilen Sie Änderungen der Eigentumsverhältnisse rechtzeitig mit.

Fälligkeit der Gebühren
Die Straßenreinigungsgebühr ist zu dem gesetzlichen Fälligkeitstermin in einem Jahresbetrag zum 1.3. zu entrichten. Auf Antrag kann der Steuerschuldner die Straßenreinigungsgebühr in einem Viertel des Jahresbetrags zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. entrichten. Der Antrag muss bis zum 30.9. des vorhergehenden Jahres gestellt werden.

Steuer- bzw. Gebührensatz/Berechnungsgrundlage
Berechnungsgrundlage für die Gebühr ist die auf volle Meter gerundete Straßenfrontlänge des Grundstückes. Bei der Straßenfrontlänge sind die Seiten eines Grundstückes zu berücksichtigen, die mit der Straßengrenze gleich verlaufen und ihr zugewandt sind.

Die Straßenreinigungsgebühr wird nach Frontmetern und als Jahresgebühr erhoben. Sie sind nach Reinigungsklassen gestaffelt. Die Gebühren betragen jährlich pro Frontmeter für die:

Reinigungsklasse 1: 17,01 €
Reinigungsklasse 1.1: 15,59 €
Reinigungsklasse 2: 8,51 €
Reinigungsklasse 2.1: 7,56 €
Reinigungsklasse 3: 4,73 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Gegen Straßenreinigungsbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Anträge auf Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung sind grundsätzlich vor der ersten Fälligkeit zu stellen.

Rechtsgrundlage

Thüringer Kommunalabgabengesetz
Abgabenordnung
Straßenreinigungsgebührensatzung
Straßenreinigungssatzung