Gewerbesteuer
Leistungsbeschreibung
Steuergegenstand/Steuerschuldner
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb.
Steuerschuldner ist der Gewerbetreibende.
Fälligkeit der Steuer
Der Steuerpflichtige hat am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Vorauszahlungen für das Wirtschaftsjahr zu entrichten. Die für den Erhebungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Steuerschuld für das betreffende Jahr angerechnet.
Nachzahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheides fällig.
Welche Gebühren fallen an?
Steuer- bzw. Gebührensatz/Berechnungsgrundlage
Die Gewerbesteuer wird auf Grund des Gewerbesteuermessbetrags multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Gotha festgesetzt und erhoben. Besteuerungsgrundlage für die Berechnung des Gewerbesteuermessbetrages ist der Gewerbeertrag. Der Hebesatz der Stadt Gotha beträgt 400%.
Berechnung:
Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz 400% = Gewerbesteuer
Verwaltungskosten
Unbedenklichkeitsbescheinigung: 5,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Gegen Gewerbesteuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Anträge auf Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung sind grundsätzlich vor der ersten Fälligkeit zu stellen.
Rechtsgrundlage
Gewerbesteuergesetz
Abgabenordnung