Brand- und Katastrophenschutz: Ehrenamtliche Tätigkeit
Leistungsbeschreibung
Ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz wird in Thüringen in Freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen geleistet. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder an eine der Hilfsorganisationen bzw. ihre Landes-, Kreis- oder Ortsverbände wenden.
Ehrenamtlich in Freiwilligen Feuerwehren tätige Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer für dieses Ehrenamt notwendigen Auslagen und des Verdienstausfalls. Die Entschädigung der in den privaten Hilfsorganisationen tätig werdenden Ehrenamtlichen erfolgt auf der Grundlage der von der jeweiligen Organisation erlassenen Satzung.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder Hilfsorganisation
Zuständige Stelle
Brand- und Katastrophenschutz: Ehrenamtliche Tätigkeit ( Gotha )
Zuständigkeit im Katastrophenschutz: Landratsamt Gotha
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Thüringen