Bauen - Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für Veränderungen an baulichen Anlagen eine gültige Teilbaugenehmigung besitzen, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Voraussetzungen
Der zugrunde liegende Bauantrag für die Änderung einer baulichen Anlage muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Ein Service des Landes Thüringen