Bauen - Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage im vereinfachten Verfahren

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.

Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann

Kleinere Vorhaben wie der Bau von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und anderer vergleichbarer Gebäude können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

Welche Vorhaben dies genau betrifft, regelt § 62 der Thüringer Bauordnung.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.

Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.

An wen muss ich mich wenden?

an die unteren Bauaufsichtsbehörden

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen

Bauzeichnungen

Baubeschreibung

Lageplan

Auszug Liegenschaftskarte

bautechnische Nachweise

Stellplatznachweis

statistischer Erhebungsbogen 

Antrag auf Abweichung oder Befreiung

Antrag auf vereinfachtes Verfahren

Welche Gebühren fallen an?

Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Ein Service des Landes Thüringen