Bauen - Anzeige des Bauzustands
Leistungsbeschreibung
In Thüringen können die Bauaufsichtsbehörden und Prüfingenieure von Ihnen verlangen, Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten (als »Bauzustand bezeichnet«) anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Thüringen