Bauen - Anzeige des Bauzustands

Leistungsbeschreibung

In Thüringen können die Bauaufsichtsbehörden und Prüfingenieure von Ihnen verlangen, Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten (als »Bauzustand bezeichnet«) anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Ein Service des Landes Thüringen