Bauen - Anzeige des Baubeginns
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde in folgenden Situationen zu informieren:
Beginn der Ausführung des Vorhabens
Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr eines Vorhabens.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Baubeginnanzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Ein Service des Landes Thüringen