Verkauf Grundstücksteilfläche "An der Riedgasse" ***laufende Verhandlungen***

Flurkarte Grundstücke An der RiedgasseFlurkarte Grundstücke An der Riedgasse

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft nachfolgende Grundstücksteilfläche zum Höchstgebot:

Angaben zum Objekt
Lage: An der Riedgasse
Nutzung: Grünfläche

Katasterangaben
Gemarkung: Gotha
Flur: 35
Flurstück: 204
Flächenangaben: ca. 2.125 m²

Objektbeschreibung
Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Siebleben.

Das Grundstück ist planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen. Es handelt sich hier um eine Grünfläche, laut Flächennutzungsplan "Fläche für die Landwirtschaft". Bauvorhaben sind nur zulässig, wenn die den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen bzw. unter die privilegierten Bauvorhaben entsprechend § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch fallen sollten.

Über eine Teilfläche von ca. 25 m² im westlichen Bereich des Flurstückes 204 verläuft die öffentliche Verkehrsfläche Riedgasse. Diese Teilfläche muss im städtischem Eigentum verbleiben und wird vor einer Veräußerung vermessen. Die Kosten für die Vermessung trägt die Stadt Gotha.

Gebot: Mindestgebot 2,70 €/m²

Auflagen
Sollte die Stadt Gotha für das vorgenannte Grundstück im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.

Alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten sind vom Käufer zu tragen. 

Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe des Grundstückes "An der Riedgasse" einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

  • Kaufpreisgebot
  • Darlegung der zukünftigen Nutzung
  • Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Ansprechpartner
Stadtbauamt, Abteilung Liegenschaftsverwaltung, Frau Kurpat
Telefon: 03621/222-421 oder 222-106
E-Mail: a.kurpat@gotha.de
Ekhofplatz 24
99867 Gotha

Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachstehend eingesehen werden.

Kreuch
Oberbürgermeister

Hinweis zur Karte: Die eingezeichneten Flächen dienen nur zur Orientierung! Maßgeblich sind die Flurkarten.