Verkauf Grundstück "An der Ludwigstraße" ***laufende Verhandlungen***

Flurkarte Grundstück An der LudwigstraßeFlurkarte Grundstück An der Ludwigstraße

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft nachfolgendes Grundstück in der Gemarkung Gotha:

Angaben zum Objekt
Lage: An der Ludwigstraße
Nutzung: Baulücke

Katasterangaben
Gemarkung Gotha
Flur 7
Flurstück 128/1
Fläche/Größe: 468 m²

Objektbeschreibung
Das Grundstück grenzt östlich an Gothas Stadtmitte an. Die Umgebung wird durch eine Wohnbebauung geprägt. Angesichts der großen Wohnraumnachfrage ist eine Wohnbebauung der ausgeschriebenen Grundstücksfläche zur Schließung der Baulücke vorgesehen. Es handelt sich um eine Baulücke im unbeplanten Innenbereich. Vorhaben sind nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die nähere Umgebung ist durch zwei- bis dreigeschossige Mehrfamilienhäuser geprägt. Die vordere Baulinie im Bereich der Ludwigstraße und die hintere Bauflucht sind einzuhalten. Die Art der Nutzung wird durch die Maßgaben des § 4 BauNVO für das allgemeine Wohngebiet bestimmt. Die ausschließliche Errichtung von Stellplätzen bzw. Garagen/Carports oder sonstigen Nebenanlagen ist ausgeschlossen.

Gebot
Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 35.000,00 €.


Auflagen
Der Antragsteller muss berücksichtigen, dass die Verkaufsentscheidung auf der Basis eines Bebauungskonzeptes getroffen wird. Der Kaufvertrag wird eine Bebauungsverpflichtung enthalten. Der Bewerber muss sich verpflichten, das Nutzungskonzept innerhalb von 2 Jahren ab der Eigentumsumschreibung umzusetzen.

Auf dem Grundstück befinden sich Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Gotha fallen. Die Vorschriften der Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) der Stadt Gotha sind zu beachten.

Auf dem Grundstück ist ein Kabel der Deutschen Telekom GmbH zugunsten des Gebäudes Oststraße 33 verlegt, welches nicht mehr in Betrieb ist.

Sollte die Stadt Gotha für das vorgenannte Grundstück im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.

Ein Verkauf des Grundstückes erfolgt nur an einen Bewerber.
Alle Notar- und Gerichtskosen, Kosten für Grunderwerbssteuer und evtl. anfallende Kosten zur Lastenfreistellung trägt der Käufer.

Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe des Grundstückes einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

  • Kaufpreisgebot
  • Darlegung der zukünftigen Nutzung
  • Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf-/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf des Grundstückes bestätigt.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.


Ansprechpartner
Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung
Frau Kurpat, Frau Ujma
Ekhofplatz 24, 99867 Gotha,
Telefon: 03621/222-421 oder -431
E-Mail: liegenschaften@gotha.de

Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachstehend eingesehen werden.

Kreuch
Oberbürgermeister

Hinweis zur Karte: Die eingezeichneten Flächen dienen nur zur Orientierung! Maßgeblich sind die Flurkarten.