Öffentliche Auslegungen

Die Planungsunterlagen der öffentlichen Auslegungen liegen zusätzlich im Stadtentwicklungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, während der Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr
Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
Freitag von 9 – 12 Uhr

Sie können auf nachstehenden Seiten die Unterlagen online abrufen.

Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gotha

Übersichtsplan zum Geltungsbereich der 12. Änderung des FlächennutzungsplanesÜbersichtsplan zum Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24.1 der Stadt Gotha für das Urbane Gebiet „Wohnresidenz an der Erfurter Landstraße“ beabsichtigt die Stadt Gotha für die Fläche des Bebauungsplanes die Durchführung eines Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan der Stadt Gotha.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Für den räumlichen Geltungsbereich der 12. Änderung ist der nebenstehende Lageplan maßgebend.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht im Internet.

Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme in der Zeit vom 05. Mai 2025 bis einschließlich 06. Juni 2025 nachfolgend bereitgehalten. Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha im Raum 307 während der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr aus und können dort eingesehen werden.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (Post oder zur Niederschrift vor Ort). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Gotha ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Knut Kreuch
Oberbürgermeister