Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24.1 „Wohnresidenz an der Erfurter Landstraße“


Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 27.03.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24.1 der Stadt Gotha für das Urbane Gebiet „Wohnresidenz an der Erfurter Landstraße“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet befindet sich im Osten von Gotha, an der Nordseite der Erfurter Landstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 5,2 Hektar und umfasst in der Flur 33 der Gemarkung Gotha die Flurstücke 66/1 und 67 und zum Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen die Flurstücke 47/3 und 47/4 sowie in der Flur 20 der Gemarkung Gotha eine Teilfläche des Flurstücks 10 (Straßenparzelle der Erfurter Landstraße).
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes mit Begründung und
Umweltbericht im Internet.
Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in einer Bürgerversammlung am 13. Mai 2025 um 17 Uhr im Bürgersaal des Historischen Rathauses über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In der Bürgerversammlung ist der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Anregungen und Hinweise vorzutragen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird zur Einsichtnahme in der Zeit vom 05. Mai 2025 bis einschließlich 06. Juni 2025 nachfolgend auf dieser Seite bereitgehalten.Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha im Raum 307 während der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr aus und können dort eingesehen werden.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per Mail übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (zur Post oder zur Niederschrift vor Ort). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Gotha ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen
ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Knut Kreuch
Oberbürgermeister