Sondernutzung von Straßen - Parkplatzabsperrung für Umzug beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können ein Haltverbot für Umzüge beziehungsweise für das Beladen und Entladen beantragen.
Dieses Haltverbot ist zeitlich begrenzt.
Verfahrensablauf
Für die Einrichtung des Haltverbots wird eine Verkehrsrechtliche Anordnung sowie ggf. eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.
Die Beantragung erfolgt im Regelfall durch das beauftragte Umzugsunternehmen.
Sollte der Umzug ohne Umzugsunternehmen stattfinden, stellt die Privatperson die Anträge.
Wichtig für die Beantragung sind:
der Ort (freizuhaltender Verkehrsraum)
der Zeitraum
die Länge in Metern (die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug)
die Verkehrssicherungsfirma bzw. Person mit Zertifikat gemäß MVAS
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hauptantrag (formlos oder online)
Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist 14 Tage Die Verkehrszeichen müssen mindestens 3 Tage vor Wirksamwerden aufgestellt werden, damit sich die Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.
Bearbeitungsdauer
Die Antragstellung sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin erfolgen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Wir arbeiten gegenwärtig an einem modernen online-Verfahren für Anträge und Auskünfte, welches wir hier zur Verfügung stellen werden.
Bis dahin wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Was sollte ich noch wissen?
Der Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung ist schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.
Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der das Haltverbot eingerichtet werden soll.
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Ein Service des Landes Thüringen