Grundsteuer

Leistungsbeschreibung

Steuergegenstand/Steuerschuldner

Der Grundsteuer unterliegen die bebauten und unbebauten Grundstücke der Stadt Gotha.
Steuerpflichtig ist der Grundstückseigentümer, der Eigentümer eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden sowie der Nutzer/Pächter von landwirtschaftlichen Grundstücken.

Eigentümerwechsel: Die Grundsteuerpflicht beginnt grundsätzlich mit dem 1.1. des Folgejahres des Eigentumswechsels, jedoch erst nach Erteilung eines Bescheides über die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt.

Fälligkeit der Steuer

Die Grundsteuer ist zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) zu entrichten. Auf Antrag kann der Steuerschuldner die Grundsteuer in einem Jahresbetrag zum 1.7. entrichten. Der Antrag muss bis zum 30.9. des vorhergehenden Jahres gestellt werden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kaufvertrag
Vollmacht, falls erforderlich

Welche Gebühren fallen an?

Steuer- bzw. Gebührensatz/Berechnungsgrundlage
Die Heranziehung zur Grundsteuer erfolgt auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes in Verbindung mit dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und des gemeindlichen Hebesatzes.
Der Grundsteuerhebesatz beträgt für Grundsteuer B 470 % und für Grundsteuer A 300 %.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gegen Grundsteuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Anträge auf Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung sind grundsätzlich vor der ersten Fälligkeit zu stellen.

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Hinweise

Der Gesetzgeber hat die Neuregelung der Grundsteuer zum 01.01.2025 beschlossen. Hierfür werden sämtliche Grundstücke vom Finanzamt neu bewertet. Jeder Eigentümer eines Grundstückes zum 01.01.2022 ist verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt einzureichen. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab 01.01.2025 zu zahlen. Hierfür erhalten Sie zu gegebener Zeit einen neuen Grundsteuerbescheid.

Ausführliche Erklärungen zur Grundsteuerreform finden Sie unter:
https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer

Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantwortet Ihnen auch der virtuelle Steuerchatbot:
http://www.steuerchatbot.de/