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Stellungnahme der Stadt Gotha zur Entwicklung der Windvorrangzonen in Mittelthüringen

Auch die Stadt Gotha hat eine Stellungnahme für den aktuell zur Einsicht ausliegenden Regionalplan Teilplan Windenergie vorbereitet und wird diesen am kommenden Donnerstag im Stadtrat zur Beratung stellen. Grundvoraussetzung für die Stadt Gotha ist, dass die größtmöglichen Abstände von der Wohnbebauung eingehalten werden. Die soll rechtsicher sein, aber auch das gesunde Wohnen in und um die Stadt möglichst wenig beeinflussen. Zudem fordert die Stadt Gotha eine Erläuterung für die praktische Umsetzung der sogenannten gewerblichen Windvorrangzonen. Die dadurch mögliche Unterstützung von Gewerbe- und Industriegebieten bei der Energiewende wird begrüßt, wirft jedoch noch eine Vielzahl Praxisfragen auf, wie man dies zielgereichtet umsetzen kann.
Von diesen und vielen anderen Fragen ist die gesamte Planungsgregion Mittelthüringen betroffen. Diese umfasst Erfurt, Weimar, das Weimarer Land, den Kreis Sömmerda, den Ilmkreis und den Landkreis Gotha. Da das Land Thüringen die durch den Bund vorgegebenen Flächenziele für den Ausbau der Windenergie auch auf seine einzelnen Planungsregionen herunterbrechen muss, wird aktuell das Thema der Flächenausweisung für die zukünftigen Zonen für Winderzeugung fokussiert behandelt. Ziel ist eine geordnete Entwicklung von Flächen für Windräder in speziellen Gebieten, die in Summe das Flächenziel des Landes erreichen.

Zusätzlich lädt die Stadt Gotha daher auch nochmal zu einer Bürgerinformationsveranstaltung am Freitag, dem 19.04.2024, 17:00 Uhr in den Bürgersaal, Rathaus Hauptmarkt 1 ein.

Der Geschäftsstellenleiter der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen, Herr Clemens Ortmann, wird hier die wesentlichen Inhalte des aktuellen Planentwurfes vorstellen und erläutern, welche Auswirkungen die Vorgaben des Bundes und des Landes für die Stadt Gotha haben.

Alle Bürger der Stadt Gotha sind dazu recht herzlich eingeladen.