Verkauf Kleingarten Auf dem Lindenhügel

Flurkarte Auf dem LindenhügelFlurkarte Auf dem Lindenhügel

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft nachfolgendes Grundstück in der Gemarkung Gotha:

Angaben zum Objekt:
Lage Auf dem Lindenhügel
Nutzung Kleingarten, verpachtet

Katasterangaben:
Gemarkung Gotha
Flur 21
Flurstück 45/22
Größe 230

Objektbeschreibung:
Das Grundstück liegt nordöstlich der Siedlung Mittelhausen im Bereich Lindenhügel. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich, so dass sich die Beurteilung von Bauvorhaben nach den Bestimmungen des § 34 Baugesetzbuch
richtet. Es liegt in einem Allgemeinen Wohngebiet, in dem Nutzungen gemäß § 4 Baunutzungsverordnung möglich sind. Aus städtebaulichen Gründen ist die ausschließliche Errichtung von Stellplätzen bzw. Garagen/ Carports ausgeschlossen.

Gebot:
Das Mindestgebot beträgt 43,00 €/m²

Auflagen:
Das Flurstück 45/22 ist zur kleingärtnerischen Nutzung verpachtet. Der Pachtvertrag ist vom Erwerber zu übernehmen.

Über das Grundstück verläuft eine Stromversorgungsanlage der Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG. Diese ist grundbuchlich gesichert und vom Erwerber zu übernehmen.

Sollte die Stadt Gotha für das vorgenannte Grundstück im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in
Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.

Alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten sind vom Käufer zu tragen. 

Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe des einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

  • Kaufpreisgebot
  • Darlegung der zukünftigen Nutzung
  • Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kaufwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender
Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist
vorbehalten.

Ansprechpartner:
Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung, Frau Kurpat
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-421 oder 106
E-Mail: a.kurpat@gotha.de

Ein entsprechender Flurkartenauszug nachstehend eingesehen werden.

Kreuch
Oberbürgermeister

Hinweis zur Karte: Die eingezeichneten Flächen dienen nur zur Orientierung! Maßgeblich sind die Flurkarten.