Verkauf Gartenland An der Goldbacher Straße

Flurkarte Gartenland An der Goldbacher StraßeFlurkarte Gartenland An der Goldbacher Straße

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft nachfolgendes Grundstück:

Angaben zum Objekt:
Lage An der Goldbacher Straße
Nutzung Gartenland

Katasterangaben:
Gemarkung Gotha
Flur 24
Flurstück 32
Flächenangaben 1.353 m²

Objektbeschreibung:
Das Grundstück besteht hinsichtlich der planungsrechtlichen Beurteilung aus zwei Teilbereichen. Der Bereich Goldbacher Straße ist dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzurechnen, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die Art der baulichen Nutzung des westlichen Teils des Grundstückes entspricht einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung. Der östliche Grundstücksteil (Spohrstraße) liegt im Außenbereich, Vorhaben werden nach § 35 BauGB beurteilt.

Gebot:
Mindestgebot 89,00 €/m²

Auflagen:
Das Grundstück ist ausschließlich verpachtet zur gärtnerischen Nutzung. Es bestehen zwei Einzelpachtverträge, die vom Erwerber zu übernehmen sind.

Sollte die Stadt Gotha für das vorgenannte Grundstück im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser-
und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten. Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe des Grundstückes einzureichen. 

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

  • Kaufpreisgebot
  • Darlegung der zukünftigen Nutzung
  • Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha.

Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Ansprechpartner:
Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung, Frau Kurpat
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-421 oder 106
E-Mail: kurpat.liegenschaften@gotha.de

Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachstehend eingesehen werden.

Kreuch
Oberbürgermeister

Hinweis zur Karte: Die eingezeichneten Flächen dienen nur zur Orientierung! Maßgeblich sind die Flurkarten.