Interessenbekundungsverfahren Grundstück an der Erfurter Landstraße

Flurkarte zum Grundstück an der Erfurter LandstraßeFlurkarte zum Grundstück an der Erfurter Landstraße

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft auf dem Wege des Interessenbekundungsverfahrens nachfolgendes Baugrundstück in der Gemarkung Gotha

Angaben zum Objekt:
Lage: an der Erfurter Landstraße
Nutzung: Kleingarten

Katasterangaben
Gemarkung: Gotha
Flur: 20
Flurstück: 6/12
Größe/Fläche in m²: 1.044

Objektbeschreibung:
Das Verkaufsgrundstück liegt im Stadtteil Gotha-Ost. Das Grundstück befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gemäß § 34 BauGB, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Der Charakter der umgebenden Bebauung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO. Das Grundstück wird derzeit als Kleingarten auf der Grundlage eines Kleingartenpachtvertrages genutzt. Auf dem Verkaufsgrundstück vorhandene bauliche Anlagen stehen nicht im Eigentum des Verkäufers. Angesichts der großen Wohnraumnachfrage ist aus stadtplanerischer Sicht eine Wohnbebauung des Verkaufsgrundstückes vorgesehen. Bauvorhaben sind hier zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die nähere Umgebung ist durch mehrgeschossige Wohn- und Geschäftshäuser geprägt. Die Bauflucht und die Bebauungstiefe der Nachbarbebauung, Erfurter Landstr. 60, sind einzuhalten. Die ausschließliche Errichtung von Stellplätzen bzw. Garagen/Carports oder sonstigen Nebenanlagen auf dem Verkaufsgrundstück ist ausgeschlossen.

Mindestgebot:
63.684,00 Euro (aktueller Bodenrichtwert in Höhe von 61,00 Euro/m²).

Fristen:
Die Frist zur Abgabe des Angebotes endet mit Ablauf des 21.05.2024 (Posteingangsstempel der Stadt Gotha ist entscheidend).

Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des Grundstückes (Erfurter Landstraße, Gotha, Flur 20, Flurstück 6/12) mit dem Vermerk "Bitte bis zum Stichtag nicht öffnen!" einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

  • Kaufpreisgebot
  • Darlegung der zukünftigen Nutzung
  • Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf-/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf des Grundstückes bestätigt.

Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Weitere Informationen:
Der bestehende Pachtvertrag ist vom Erwerber zu übernehmen. Das Pachtjahr läuft vom 01.10. bis zum 30.09 (jährliche Verlängerungsmöglichkeit).

Der Antragsteller muss berücksichtigen, dass die Verkaufsentscheidung auf der Basis eines Bebauungskonzeptes getroffen wird. Der Kaufvertrag wird eine Bebauungsverpflichtung enthalten. Der Bewerber muss sich verpflichten, das Nutzungskonzept innerhalb von 3 Jahren ab der Eigentumsumschreibung umzusetzen.

Eine beabsichtigte bauliche Neuanlage der Grundstückszufahrt von der Erfurter Landstraße im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche ist vorab beim Stadtbauamt, Abt. Straßenverwaltung, unter Verwendung des Antragsformulars FBL 1588 Antrag Zufahrt zu beantragen.

Im Bereich der östlichen Grenze des Verkaufsgrundstückes befinden sich öffentliche Versorgungsleitungen und -anlagen der Stadtwerke Gotha Netz GmbH, welche grundbuchlich gesichert und vom Erwerber zu übernehmen sind.

Ein Verkauf des Grundstückes erfolgt nur an einen Bewerber.

Alle Notar- und Gerichtskosten, Kosten für Grunderwerbssteuer und evtl. anfallende Kosten zur Lastenfreistellung trägt der Käufer.
Sollte die Stadt Gotha für das vorgenannte Grundstück im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.

Ansprechpartner:
Stadtbauamt
Abteilung Liegenschaftsverwaltung, Frau Ujma
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-431
E-Mail: liegenschaften@gotha.de

Die Einsichtnahme in den Lageplan mit Luftbildauswertung ist nur nachfolgend online möglich (PDF-Dokumente).

Kreuch
Oberbürgermeister

Hinweis zur Karte: Die eingezeichneten Flächen dienen nur zur Orientierung! Maßgeblich sind die Flurkarten.