Eheschließung - Anmeldung
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass - beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches - Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 8 Kalendertage) Reichen die oben aufgezählten Dokumente nicht aus, fordert der Standesbeamte weitere Urkunden, (z. B. bei Geschiedenen die Eheurkunde und das Scheidungsurteil).
Die Ehe kann bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden.
Voraussetzungen
Ein Partner muss in Gotha mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. Die Partner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Anmeldung
Die Eheschließenden sollten die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesbeamten anmelden. Ist einer der Eheschließenden jedoch verhindert, so hat er eine formlose schriftliche Vollmacht darüber abzugeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Eheschließenden einverstanden ist.
Eine Anmeldung der Eheschließung ist nur nach telefonischer Absprache möglich!
Fristen
Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit!
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gestzbuch (BGB)
Personenstandsgesetz (PStG)
Weitere Informationen
Zuständig für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat (Haupt- oder Nebenwohnung).
Gebührentatbestand
Gebühren für die Eheschließung 60,00 bis 110,00 Euro
zzgl. Kosten für Urkunden
Zahlung der Gebühren möglichst mit EC-Karte
Links
Ansprechpartner
Frau Köllner
Zimmer: 13
Telefon: 03621 222-249
Frau Ehle
Zimmer: 09
Telefon: 03621 222-289
Frau Stoll
Zimmer: 14
Telefon: 03621 222-333
Frau Habermann
Zimmer: 06
Telefon: 03621 222-214
Frau Steinbrück
Zimmer: 15
Telefon: 03621 222-288
Anschrift: Hauptmarkt 1, Rathaus
Telefax: 03621 222-233
E-Mail: standesamt@gotha.de