Beurkundung Todesfall
Unterlagen
Vorlage von Unterlagen des Verstorbenen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil od. Sterbeurkunde Ehegatte
- Totenschein
Voraussetzungen
Ereignis des Todesfalls muss im Standesamtsbezirk liegen
Zum Standesamtsbezirk Gotha gehören:
- die Stadt Gotha
- die Gemeinde Nessetal mit den Ortsteilen Ballstädt, Bufleben, Goldbach, Hocheim, Remstädt, Wangenheim, Warza, Westhausen, Brüheim, Haina und Friedrichswerth
- die Gemeinde Sonneborn
- die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue mit den Gemeinden Friemar, Molschleben, Eschenbergen, Bienstädt, Zimmernsupra, Nottleben, Tröchtelborn, Pferdingsleben, Tüttleben
Fristen
Todesanzeige muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag erfolgen
Hinweise
Todesfall wird bei Auftrag durch Bestatter angezeigt. Dafür kann ein Bestattungsinstitut (freie Wahl) beauftragt werden oder die Anzeige durch die Hinterbliebenen persönlich im Standesamt erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Gebührentatbestand
Sterbeurkunde 10,00 Euro
Zahlung der Gebühren möglichst mit EC-Karte
Ansprechpartner
Frau Steinbrück
Zimmer: 15
Telefon: 03621 222-288
Frau Köllner
Zimmer: 13
Telefon: 03621 222-249
Anschrift: Hauptmarkt 1, Rathaus
Telefax: 03621 222-233
E-Mail: standesamt@gotha.de