Hundesteuer - Anmeldung
Voraussetzungen
Der Besteuerung unterliegen alle über vier Monate alten Hunde in der Stadt Gotha. Der Hundehalter ist verpflichtet, diesen bei der Stadtverwaltung Gotha anzumelden.
Fristen
Es besteht Anzeigepflicht innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung des Hundes. Widerspruchsfristen für erstellte Bescheide: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Fristen für Anträge auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung und Erlass: jeweils vor der ersten Fälligkeit
Hinweise
Mit dem Steuerbescheid erhält jeder Hund eine Hundesteuermarke. Diese ist am Halsband des Hundes zu befestigen.
Bei Verlust der Hundemarke wird eine Ersatzmarke erteilt.
Steuer- und Gebührensatz
für den ersten Hund 72,00 Euro
für den zweiten Hund 85,00 Euro
für jeden weiteren Hund 95,00 Euro
für jeden gefährlichen Hund 400,00 Euro
für jede Ersatzhundemarke 10,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Abgabenordnung
Thüringer Kommunalabgabengesetz
Hundesteuersatzung
Download
Hundesteuer-Anmeldung
Anzeige zur Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 4 und 5 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)
Ansprechpartner
Frau Ackermann
Zimmer: 220
Telefon: 03621 222-241
Anschrift: Ekhofplatz 24, Neues Rathaus
Telefax: 03621 222-337
E-Mail: hundesteuer@gotha.de