Hundesteuer - Abmeldung
Voraussetzungen
Der Besteuerung unterliegen alle über vier Monate alten Hunde in der Stadt Gotha. Wird ein Hund veräußert, abgeschafft bzw. verstirbt der Hund, ist er bei der Stadtverwaltung Gotha abzumelden. Dies gilt auch bei Wegzug des Hundehalters.
Fristen
Der Hund ist innerhalb von 2 Wochen bei der Stadtverwaltung Gotha abzumelden.
Hinweise
Wird ein Hund veräußert, abgeschafft bzw. verstirbt der Hund, sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke zurückzugeben.
Rechtsgrundlagen
Abgabenordnung
Thüringer Kommunalabgabengesetz
Hundesteuersatzung
Download
Ansprechpartner
Frau Ackermann
Zimmer: 220
Telefon: 03621 222-241
Anschrift: Ekhofplatz 24, Neues Rathaus
Telefax: 03621 222-337
E-Mail: hundesteuer@gotha.de