Vorläufiger Reisepass
Beschreibung / Dienstleistung
Eine Ausstellung ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, wenn für die Ausstellung eines Express-Passes keine Zeit mehr ist. Er ist maximal 1 Jahr gültig.
Vorausetzungen
- Zuständig für die Ausstellung im Inland ist regelmäßig die Passbehörde, in deren Bezirk die antragstellende Person mit Hauptwohnung gemeldet ist.
- Der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Die persönliche Vorsprache bei Antragstellung ist erforderlich. Die gilt ebenfalls für Minderjährige.
- Für Minderjährige muss die Antragstellung im Regelfall durch die/den Sorgeberechtigte/n erfolgen. Ggf. ist eine Vollmacht des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten vorzulegen.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Unterlagen
- Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis
- aktuelle Personenstandsurkunde (Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburtsurkunde)
- 1 aktuelles (nicht älter als 1 Jahr) biometrisches Lichtbild
- ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Bei Minderjährigen ggf. eine Vollmacht des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten (ggf. Sorgerechtserklärung)
Verfügbarkeit
Der vorläufige Reisepass wird bei Antragstellung regelmäßig sofort ausgestellt. Er wird dem Inhaber bzw. Antragsteller persönlich ausgehändigt. Bei Vorlage einer Empfangsberechtigung kann der vorläufige Reisepass auch einer bevollmächtigten Person ausgehändigt werden.
Gebühren
Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Paßgesetz (PaßG)
Passverordnung (PassV)
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Telefon: 03621 222-402
Anschrift: Ekhofplatz 24, Neues Rathaus
Telefax: 03621 222-401
E-Mail: buergerbuero@gotha.de