Gewerbeerlaubnis - Reisegewerbe
Beschreibung/Dienstleistung
Bearbeitung von Anzeigen zum Betreiben eines Reisegewerbes von Personen, die im Stadtgebiet Gotha und dessen Ortsteilen Ihren Wohnsitz haben. Bitte beachten Sie für Gewerbemeldungen im Landkreis ist das Landratsamt Gotha zuständig.
Wer ohne vorherige Bestellung (z. B. ohne vorherige Terminvereinbarung) außerhalb seines Gewerbebetriebes oder ohne einen solchen zu haben, Waren vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht, bedarf einer Reisegewerbekarte. Zusammenfassend lässt sich sagen: im Reisegewerbe geht der Unternehmer zum Kunden, d. h. auch, sobald der Kunde den Unternehmer bestellt, liegt kein Reisegewerbe vor, selbst wenn die bestellte Tätigkeit tatsächlich "reisend" erfolgt. Bei handwerklichen Dienstleistungen hat dies zur Folge, dass der Gewerbetreibende in die Handwerksrolle eingetragen werden muss, die Reisegewerbekarte reicht nicht aus.
Um Reisegewerbetreibende handelt es sich z. B.:
- bei Vertretern an der Haustür,
- beim Verkauf aus einem Bauchladen
- bei gewerblichen Tätigkeit durch "Umherziehen" (z. B. auch das Anfertigen, Bearbeiten, Reparieren von beweglichen Gegenständen wie u. a. das Schleifen von Messern, Scheren o. ä.)
- bei Gewerbetreibenden, die einen Straßenstand betreiben, der täglich auf- und abgebaut wird oder
- bei Personen, die eine selbstständig unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Einige Tätigkeiten sind nach § 55 a GewO von der Reisegewerbekartenpflicht befreit.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Antragsformular zur Erteilung einer Reisegewerbskarte
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der städtischen Finanzverwaltung
- 1 Passbild
- Haftpflichtversicherung (bei Schaustellern)
- Gesundheitsausweis (bei Abgabe von Speisen/Getränken)
Fristen
Vor Aufnahme der Tätigkeit.
Sobald alle benötigten Bescheinigungen vorliegen, kann der Termin zur Ausstellung der Reisegewerbskarte vereinbart werden.
Gebührentatbestand
Gebühr 50,00 Euro bis 400,00 Euro
Hinweise
ThAVEL, Einheitlicher Ansprechpartner und Zuständigkeitsfinder
Existenzgründer und Unternehmer, vorallem aus allen EU-Ländern, können sich außerdem über die Seiten des Landes Thüringen informieren und ihre Vorgänge abwickeln. Weitere Informationen finden Sie in der Linkliste.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO) § 55
Formulare
Links
Online-Dienste - Zuständigkeitsfinder und Einheitlicher Ansprechpartner
Online-Dienste - Gewerbe online
Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL)
Hinweise zum Datenschutz
Betroffenenauskunft Gewerbe
Ansprechpartner
Frau Ollarius
Telefon: 03621 222-721
E-Mail: ollarius.gewerbe@gotha.de
Anschrift: Ekhofplatz 24, Neues Rathaus
Telefax: 03621 222-703
E-Mail: gewerbe@gotha.de