Gewerbeabmeldung
Beschreibung / Dienstleistung
Bearbeitung von Anzeigen zum Betreiben eines Gewerbes im Stadtgebiet Gotha und dessen Ortsteile. Bitte beachten Sie: für Gewerbemeldungen im Landkreis Gotha ist die Untere Gewerbebehörde im Landratsamt Gotha zuständig.
Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn:
- Sie Ihren Betrieb, eine Zweigstelle oder eine unselb. Zweigstelle vollständig aufgeben.
- Ihre Betriebsstätte den Meldebezirk wechselt. (Entsprechend muss eine Neuanmeldung Ihres Gewerbes im neuen Meldebezirk erfolgen.)
- sich die Rechtsform des Betriebes ändert (Entsprechend muss eine Neuanmeldung mit der neuen Rechtsform erfolgen.)
- es zu einer Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes kommt ( z. B. wegen Verkauf, Verpachtung, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Austritt als Gesellschafter)
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Gewerbemeldung persönlich (Aufrufsystem), online (Onlinedienst), per E-Mail oder per Post einzureichen.
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss aufgrund der Rechtsform jeder Geschäftsführer eine eigene Gewerbeanzeige vornehmen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Antragsformular zur Gewerbeabmeldung (GewA 3)
Fristen
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb aufgegeben wird.
ThAVEL, Einheitlicher Ansprechpartner, Zuständigkeitsfinder
Existenzgründer und Unternehmer, vorallem aus allen EU-Ländern, können sich außerdem über die Seiten des Landes Thüringen informieren und ihre Vorgänge abwickeln. Weitere Informationen finden Sie in der Linkliste.
Gebührentatbestand
Gebühr 10,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO) § 14
Formulare (Thüringer Formularservice)
Gewerbe - Abmeldung (GewA3)
Beiblatt zur Gewerbe-Abmeldung - bei juristischen Personen
Links
Online-Dienste - Zuständigkeitsfinder, Einheitlicher Ansprechpartner und ThAVEL
Online-Dienste - Gewerbe online
Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL)
Hinweise zum Datenschutz
Betroffenenauskunft Gewerbe
Ansprechpartner
Frau Punkt
Telefon: 03621 222-723
E-Mail: punkt.gewerbe@gotha.de
Frau Ollarius
Telefon: 03621 222-721
Telefax: 03621 222-703
E-Mail: ollarius.gewerbe@gotha.de oder gewerbe@gotha.de
Bürgerbüro
Zimmer: Foyer
Telefon: 03621 222-402
Telefax: 03621 222-401
E-Mail: buergerbuero@gotha.de
Anschrift: Ekhofplatz 24, Neues Rathaus