Gewerbe - überwachungsbedürftig nach § 38 GewO
Beschreibung/Dienstleistung
Bearbeitung von Anzeigen zum Betreiben eines Gewerbes im Stadtgebiet Gotha und dessen Ortsteilen. Bitte beachten Sie: für Gewerbemeldungen im Landkreis ist das Landratsamt Gotha zuständig.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Gewerbemeldung persönlich (Aufrufsystem), online (Onlinedienst), per E-Mail oder per Post einzureichen.
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
- Der An- und Verkauf von Gebrauchtwaren:
- hochwertige Konsumgüter, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optische Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeuge und Fahrräder,
- Edelmetalle und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteine, Perlen und Schmuck,
- Altmetalle
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
Unterlagen
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gewerbeanmeldung (GewA1) oder Gewerbeummeldung (GewA2)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Pass oder Personalausweis
- bei ausländischen Bürgern: Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung
- bei juristischen Personen Handelsregisterauszug,
- bei Zweigstellen die Kopie der Gewerbeanmeldung für die Hauptniederlassung
Bemerkung: Bei juristischen Personen müssen Unterlagen, die der Zuverlässigkeitsprüfung dienen, für alle Geschäftsführer vorgelegt werden.
Fristen
Aufgrund der Bearbeitungszeit empfiehlt sich eine Beantragung 4 Wochen vor gewünschter Aufnahme der Tätigkeit.
Hinweise
Spezielle Zuständigkeiten:
- für Anmeldung Gaststätten, Imbissstände, Kantinen, Zimmervermietung, Handel, Spielrecht: Frau Ollarius
- Handwerk, Dienstleistungen, Transportbetriebe, Autohandel, Bewacher, §§ 34ff GewO: Frau Punkt
- Märkte, Reisegewerbe: n.n.
ThAVEL, Einheitlicher Ansprechpartner und Zuständigkeitsfinder
Existenzgründer und Unternehmer, vor allem aus allen EU-Ländern, können sich außerdem über die Seiten des Landes Thüringen informieren und ihre Vorgänge abwickeln. Weitere Informationen finden Sie in der Linkliste.
Gebührentatbestand
Gebühr: 15,00 – 25,00 Euro
Zuverlässigkeitsprüfung: 40,00 Euro
Formulare (Thüringer Formularservice)
Gewerbe-Anmeldung (GewA1)
Beiblatt zur Gewerbe-Anmeldung/Gewerbe-Abmeldung - bei juristischen Personen
Beiblatt zur Gewerbe-Ummeldung - bei juristischen Personen
Links
Online-Dienste - Zuständigkeitsfinder und Einheitlicher Ansprechpartner
Online-Dienste - Gewerbe online
Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL)
Hinweise zum Datenschutz
Betroffenenauskunft Gewerbe
Ansprechpartner
Frau Punkt
Telefon: 03621 222-723
E-Mail: punkt.gewerbe@gotha.de
Frau Ollarius
Telefon: 03621 222-721
E-Mail: ollarius.gewerbe@gotha.de oder gewerbe@gotha.de
Bürgerbüro
Zimmer: Foyer
Telefon: 03621 222-402
Telefax: 03621 222-401
E-Mail: buergerbuero@gotha.de
Anschrift: Ekhofplatz 24, Neues Rathaus