Antrag auf Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere
Beschreibung / Dienstleistung
Erteilung der Erlaubnis, ein gefährliches Tier / Hund anschaffen zu dürfen
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde
- persönliche Zuverlässigkeit
- Nachweis, dass ein besonderer wissenschaftliches oder berufliche Bedarf für die Haltung des Tieres/Hundes besteht
Unterlagen
Antrag mit Angaben zur Tierart und der Nachweis zum Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen
Fristen
Antragstellug vor Anschaffung
Bearbeitungszeit bis zu 3 Monate
Hinweise
Zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit sind bei der Antragsprüfung vom Gesetzgeber vorgegebene Voraussetzungen zu beachten und eine Erlaubniserteilung mit strengen Auflagen verbunden.
Gebührentatbestand
je Verwaltungsaufwand 50,00 Euro bis 100,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22.06.2011
Thüringer Wildtier-Gefahrenverordnung vom 19.01.2012
Download
Antrag auf Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Tieres
Anmeldung eines Hundes gemäß ThürTierGefG
Abmeldung eines Hundes gemäß ThürTierGefG
Ansprechpartner
Frau Drescher
Telefon: 03621 222-180
drescher.oba@gotha.de
Frau Schwabe
Telefon: 03621 222-624
schwabe.oba@gotha.de
Frau Scheler
Telefon: 03621 222-811
scheler.oba@gotha.de
Frau Färber
Telefon: 03621 222-802
faerber.oba@gotha.de
Anschrift: Ekhofplatz 24, Neues Rathaus
Telefax: 03621 222-737
E-Mail: ordnungsbehoerde@gotha.de