Bauüberwachung/Baukontrollen
Beschreibung / Dienstleistung
Die Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde überprüfen im Rahmen ihrer bauaufsichtlichen Tätigkeit die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung, dem Abbruch, der Änderung und auch der Nutzung baulicher Anlagen. Bei Verstößen können Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen und der Rückbau verfügt werden. Die betroffenen Bauherren werden vorher jedoch zum Sachverhalt angehört. Ordnungswidrigkeiten werden der zuständigen Bußgeldstelle der Stadt Gotha mitgeteilt.
Die Mitarbeiter der Bauaufsicht haben ein gesetzlich verankertes Zutrittsrecht; kooperative Ortstermine sind jedoch bevorzugt.
Unterlagen
Altgenehmigungen, aktuelle Baugenehmigungen
Fristen
Die im Anhörungsschreiben genannten Fristen sind zwingend einzuhalten.
Rechtsgrundlagen
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Baugesetzbuch (BauGB)
Ansprechpartner
Bauordnung
Telefon: 03621 222-620
Anschrift: Ekhofplatz 24, Neues Rathaus
Telefax: 03621 222-812
E-Mail: bauordnung@gotha.de