Abbruchanzeige von baulichen Anlagen
Beschreibung / Dienstleistung
Entgegennahme von Abbruchanzeigen und ggf. Veranlassung von Prüfung der Standsicherheit
Unterlagen
- Anzeigenformular 1-fach Formulardownload
- amtlicher Lageplan 1-fach
- Standsicherheitsnachweis nach Maßgabe des § 63 Abs. 3 ThürBO 1-fach, wenn eine bauaufsichtliche Prüfung notwendig ist 2-fach
Fristen
Die Beseitigung ist mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Termin der Unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Hinweise
Vorabsprachen sind möglich, haben aber keinen rechtsverbindlichen Charakter. Beratungen bis 15 min sind gebührenfrei. Immissionsschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Belange sind durch den Bauherrn selbst zu klären.
Rechtsgrundlagen
Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Baugesetzbuch (BauGB)
Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (Thüringer Denkmalschutzgesetz - ThürDSchG -)
Download
Anzeige des Abbruchs einer Anlage
Standsicherheitserklärung
Ansprechpartner
Bauordnung
Telefon: 03621 222-620
Anschrift: Ekhofplatz 24, Neues Rathaus
Telefax: 03621 222-812
E-Mail: bauordnung@gotha.de