Gleichstellungsbeauftrage
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Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt"
Tatsächlich aber lassen die spezifischen Lebensumstände von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft noch immer keine echte Chancengleichheit zu. Daher setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im beruflichen und gesellschaftlichen Leben ein.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Anlauf- und Beratungsstelle für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung und die Bevölkerung der Stadt Gotha.
Sie setzt sich unter anderem dafür ein, Benachteiligungen zu verhindern und vertritt die Interessen von Frauen und Männern bei den jeweiligen Entscheidungsträgern.
Die Gleichstellungsbeauftragte berät bei Benachteiligungen im Arbeitsleben und zum Diskriminierungsverbot (AGG).
Sie unterstützt das lokale Bündnis für Familien in Gotha und das Netzwerk gegen häusliche Gewalt.