Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kreuch,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Zillmann,
sehr geehrte Beigeordnete Frau Reichstein und Herr Kukulenz,
sehr geehrter Stadtratsvorsitzender Herr Wolf,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
Ortsteilbürgermeisterin und Ortsteilbürgermeister,
sehr geehrte Amtsleiterinnen und Amtsleiter der Verwaltung und Geschäftsführer der kommunalen Unternehmen,
liebe Gothaerinnen und Gothaer,
die Verwaltung legt Ihnen in dieser Sitzung den Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2024 vor.
Der Haushaltsentwurf ist ausgeglichen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, was in der aktuellen Situation keine Selbstverständlichkeit ist.
Die Preiserhöhungen und Preisschwankungen am Markt sind schwieriger Alltag für eine Verwaltung. Ob es der Lebensmitteleinkauf für einen Jugendclub oder die Durchführung einer Deckensanierung ist – alles ist teurer geworden und belastet den städtischen Haushalt mehr, als noch vor wenigen Jahren.
Im April dieses Jahres wurde, nach langem Ringen, eine Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst erzielt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung leisten großartige Arbeit und verdienen natürlich die Erhöhung. Jedoch ist der Abschluss eine große Belastung, nicht nur für den Haushalt der Stadt Gotha.
Doch erst ein paar Worte zu den wichtigsten Eckdaten des Haushaltes, anhand der Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplanentwurf 2024 schließt
· im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 92.403.400 € und
· im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.646.800 € ab.
Für das Jahr 2024 wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.707.300 € festgesetzt; für die folgenden Jahre sind Kreditaufnahmen von 5.737.600 € und 2.377.100 € vorgesehen. Für das Finanzplanjahr 2027 ist keine Kreditaufnahme geplant.
Diese Kreditaufnahmen sind erforderlich, um alle begonnenen und geplanten Maßnahmen zu realisieren. Durch den strikten Schuldenabbau der letzten Jahre liegt die Verschuldung noch im moderaten Bereich. Die Nettoneuverschuldung für das Jahr 2024 liegt bei 2,1 Mio. €.
Mit einer prognostizierten Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 361 € pro Einwohner zum Ende des Jahres 2024, liegt die Stadt Gotha noch weit unter dem Thüringer Durchschnitt von 577 € pro Einwohner (Stand Ende 2022). Auch liegen wir unter unseren eigenen Erwartungen, da wir die Kreditermächtigung 2022 nicht in Anspruch nehmen mussten.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens¬haushalt wird auf 65.184.700 € festgesetzt. Im Haushaltsplan 2024 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 werden damit zahlreiche Maßnahmen finanziell abgesichert.
Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden im Jahr 2014 in einer Hebesatzsatzung beschlossen, und diese gilt nicht nur für ein Kalender- bzw. Haushaltsjahr, sondern ist darüber hinaus bis zu deren Änderung oder Aufhebung gültig (B 040/14 vom 29.10.2014).
Sie betragen weiterhin unverändert für:
· Grundsteuern (A) — land- und forstwirtschaftliche Betriebe 300 v.H.
· und (B) — bebaute Grundstücke 470 v.H.
· Gewerbesteuer — 400 v.H.
Der Höchstbetrag für Kassenkredite beträgt 7,5 Mio. €. Es besteht maximal ein Bedarf an Kassenkrediten zur zeitweisen Vorfinanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes.
Diese Kassenkreditermächtigung ist ebenso hoch wie in 2023, da wir durch die Vielzahl der geförderten Maßnahmen oftmals in monetäre Vorleistung gehen müssen, bevor die Zuweisungen vom Land oder Bund erfolgen.
Wir führen unsere Liquiditätsplanung weiter, sodass die Stadt Gotha weiterhin seit dem Jahr 2014 keinen Kassenkredit in Anspruch nehmen musste.
Der Haushaltsplanentwurf beinhaltet im Einzelnen folgende Entwicklungen:
Der Verwaltungshaushalt:
Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 92,4 Mio. €. Davon sind 69 Mio. € aus Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen vorgesehen.
Die größte Einzeleinnahme des Haushaltes ist bei uns stets die Schlüsselzuweisung vom Land Thüringen. Diese ist im kommenden Jahr mit gut 23 Millionen Euro angekündigt und geplant, was einer Erhöhung von 2,4 Millionen Euro entspricht.
Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb, also beispielsweise Gebühren, sachbezogene Zuweisungen vom Land und Mieteinnahmen belaufen sich auf 19,4 Mio. €. Hier ist eine kleine Steigerung von rund 400 T€ eingeplant.
Die größte Ausgabeposition sind die Personalausgaben. Allein diese steigen von 2023 zu 2024 um weitere 2 Millionen Euro auf 36,4 Millionen Euro. Dies entspricht 39,4 % sodann des Etats für den Verwaltungshaushalt. Im Vorbericht zum Haushalt finden Sie unter der „Gruppe 4“ alle Erläuterungen hierzu.
Wie eingangs erwähnt, steigen auch alle laufenden Kosten. Was im Privaten jeder beim Wocheneinkauf oder Tanken merkt, spiegelt sich im Haushalt in den Hauptgruppen 5 und 6 wider. Hier ist der sogenannte sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand abgebildet. Im vergangenen Jahr hatten wir in diesem Bereich bereits eine Steigerung von 1,6 Mio. € zu verzeichnen. Von 2023 zu 2024 kommt noch einmal 1 Mio. € dazu, sodass für diesen Bereich 17,3 Mio. € geplant sind. Allein für Reinigungsleistungen sind erneut 700 T€ mehr als im Vorjahr eingeplant.
Auch in der Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse – sind für das Jahr 2024 Mehrausgaben in Höhe von rund 300 T€ geplant. Die größte Position bilden hierbei die Zuschüsse an die freien Träger der Kindergärten, welche um 660 T€ steigen.
Die Stadt Gotha schafft es trotz der schwierigen Finanzsituation, weiterhin den Kindern bzw. Eltern die Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten zu fördern.
Für die städtischen Kindergärten ist daher keine Einnahme im Haushalt hierfür geplant, die freien Träger der Kindergärten bekommen einen Zuschuss in Höhe von 442 T€.
Bei den sonstigen Finanzausgaben (Gruppe 8) ist die wesentlichste Einzelausgabe des Haushalts enthalten – die Kreisumlage.
Als uns am 14. August die Anhörung zur Kreisumlage erreichte, war die Freude ausnahmsweise groß.
Aufgrund der immensen Preis- und Tarifsteigerungen rechneten wir mindestens mit einem gleichbleibenden Hebesatz, was eine Erhöhung der Kreisumlage von 700 T€ bedeutet hätte.
Der Hebesatz soll jedoch gesenkt werden! Von 35,67 % auf 34,4 %. Dies bedeutet für die Stadt Gotha dennoch eine monetäre Erhöhung von rund 160 T€. Dies ist angesichts der aktuellen Situation moderat, sodass uns der Haushaltsausgleich damit etwas leichter gefallen ist. Die Kreisumlage steht somit bei 19,1 Mio. € für die Stadt Gotha.
Einer der wichtigsten Indikatoren für die Beurteilung der Haushaltssituation ist die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt. Diese ist mit 3,7 Mio. € geplant. Sie dient einerseits der ordentlichen Tilgung von Krediten und kreditähnlichen Verbindlichkeiten. Dafür sind mindestens 2,04 Mio. € zuzuführen. Andererseits soll die Zuführung die Maßnahmen des Vermögenshaushaltes finanzieren.
Da die Zuführung hierfür nicht ausreicht, ist, wie bereits erwähnt, eine Kreditermächtigung in Höhe von 3,7 Mio. € notwendig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wie die Jahre zuvor hält auch der vorliegende Haushaltsentwurf 2024 – trotz der angespannten Finanzlage – wieder vielfältige Zuschüsse und Unterstützungen für Vereine und Verbände bereit. Komprimiert finden Sie diese in der Übersicht der freiwilligen Leistungen der Stadt Gotha im Haushaltsplan.
Die freiwilligen Leistungen betragen im kommenden Jahr 7,7 Mio. €.
Die Stadtverwaltung zeigt hiermit, dass die Vereine und die freiwilligen Einrichtungen trotz der angespannten Gesamtsituation unverzichtbar und ein Herzstück der Stadt Gotha sind.
Nun zum Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 24,7 Mio.€.
Neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und der Kreditermächtigung, werben wir in den Folgejahren wieder zahlreiche Fördermittel ein. Mit diesen Einnahmen werden u. a. die folgenden wichtigen Maßnahmen finanziert:
- Erwerb von EDV-Ausstattung und beweglichem Anlagevermögen für die Stadtverwaltung und die nachgeordneten Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen,
- Fertigstellung der Außenanlagen im August-Köhler-Kinderhaus,
- Planung der Sanierung des Kindergartens „Sonnenblume“ in der Bendastraße,
- Sanierung von Sportplätzen,
- die wichtige Erweiterung des Gewerbegebietes Gotha-Süd,
- die Komplettsanierung des Hauptbahnhofes,
- der Bau eines Wärmespeichers und die Erweiterung des Fernwärmenetzes durch die Stadtwerke Gotha,
- die Planung der Sanierung des Wiegwassergewölbes im Zuge des Bertha-von-Suttner-Platzes,
- Weiterführung der städtebaulichen Maßnahmen, wie Jugendherberge und Spielehaus und Anwohnerparkhaus in der Innenstadt,
- diverse Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, wie
o die Sanierung der Margarethenstraße und des Erfurter Walls
o die Sanierung der Ordonnanzgasse
o die Ertüchtigung einer Stützwand in der Dreikronengasse
o die Komplexmaßnahme in der Siedlung „Am Peter“
o Erneuerung der Sundhäuser Gasse und der Bergallee
o Beseitigung der Absenkung in der Mönchelsstraße
Sehr übersichtlich finden Sie alle Ausgaben des Vermögenshaushaltes im Investitionsplan am Ende des Haushaltsentwurfes.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Städtischen Unternehmen – wie schon in den Vorjahren – in einem separaten Teil zusammengefasst werden. Sie erhalten den Teil II zur 2. Lesung zum Haushalt, da aktuell die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorliegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Stadträte,
mit der heutigen Einbringung des Haushaltsentwurfes 2024 ist eine Verweisung und ausführliche Behandlung in den Ausschüssen möglich.
Am morgigen Freitag werden wir das erste Mal den gemeinsamen Ausschuss zum Haushalt abhalten und dort gemeinsam den Haushalt beraten. Unter Leitung des Oberbürgermeisters, stehen Ihnen morgen alle Fachamtsleiter und die Kämmerin für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre rege Teilnahme zu diesem wichtigen Termin.
Bis zur 2. Lesung, am 26. Oktober, können sich die Fraktionen eingehend mit den Unterlagen befassen. Auch hier stehen sowohl ich, als auch Frau Kaftan für Rückfragen und Beratungen in den Fraktionen zur Verfügung. Wir kommen gern zu Ihnen, melden Sie sich rechtzeitig bei uns.
Die Beschlussfassung über den Haushalt erfolgt am 30. November 2023, nach den vorangegangenen Beratungen der Ausschüsse zu den Änderungsanträgen.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, den vorliegenden Haushaltsentwurf 2024 zur Beratung in die Ausschüsse zu verweisen.