Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Wechsel schriftlich mitteilen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Wechsel unverzüglich mitteilen.
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ein Service des Landes Thüringen