Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauherrn
Leistungsbeschreibung
Wechselt der Bauherr, hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Treten bei einem Bauvorhaben mehrere Personen als Bauherr auf, kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr gegenüber ein Vertreter bestellt wird. Dieser hat dem Bauherrn obliegende Verpflichtungen zu erfüllen.
An wen muss ich mich wenden?
an die untere Bauaufsichtsbehörde
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Thüringen