Einzelhandels- und Zentrenkonzeption für die Stadt Gotha (2. Fortschreibung)

Die Stadt Gotha verfügt über ein Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2011, das vom Gothaer Stadtrat als Grundlage zur weiteren Einzelhandelsentwicklung der Stadt beschlossen wurde. Bei diesem Konzept handelt es sich um die 1. Fortschreibung, da bereits im Jahr 2005 ein entsprechendes Entwicklungskonzept erstellt wurde.1 In den vergangenen Jahren haben sich sowohl die nachfrageseitigen als auch die angebots-seitigen Rahmenbedingungen für den Einzelhandel verändert. Vor diesem Hintergrund erwächst die Notwendigkeit der Anpassung des konzeptionellen Handlungsrahmens zur gesamtstädtischen Einzelhandels- und Standortsteuerung.

Die BBE Handelsberatung hat von der Stadtverwaltung Gotha den Auftrag zur 2. Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption erhalten. Das Ziel der Fortschreibung ist die Erarbeitung einer fachlich determinierten Grundlage für den weiteren planungsrechtlichen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in Gotha. Somit entsteht Transparenz und Sicherheit für Investoren, aber auch Rechtssicherheit für die Kommune. Die Zielsetzung ist vor allem darauf ausgerichtet, dass zukunftsfähige und attraktive Einzelhandelsstrukturen für die Einwohner der Stadt Gotha und des Umlandes gesichert bzw. langfristig herausgebildet werden.

Die 2. Fortschreibung des Konzeptes steht Ihnen nachfolgend zur Download zur Verfügung.

Einzelhandels- und Zentrenkonzeption für die Stadt Gotha (2. Fortschreibung)

Logo der Stadt Gotha

Stadtverwaltung Gotha
Telefon: 03621 222-0

Anschrift:
Hauptmarkt 1
99867 Gotha
Telefax: 03621 222-230
E-Mail: infonoSpam@gotha.de

Stadtverwaltung Gotha
Abt. Bürgerbüro
Telefon: 03621 222-402

Anschrift: Neues Rathaus
Ekhofplatz 24
Telefax: 03621 222-401
buergerbueronoSpam@gotha.de