Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung das Wohngeld-Plus-Gesetz auf den Weg gebracht, welches zum 01.01.2023 in Kraft tritt. Damit sollen noch mehr Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Auch die Höhe des Wohngeldes wird mit dem neuen "Wohngeld Plus" deutlich steigen.

Wohngeldreform zum 01.01.2023

Durch die Einführung des Bürgergeldes 2023 werden die Transferleistungen "SGB II-Leistungen" begrifflich in "Bürgergeld" geändert. Sie können dennoch bis auf Weiteres die bisherigen Wohngeldanträge nutzen. Im Laufe des Jahres 2023 werden die Wohngeldanträge entsprechend der neuen Gesetzeslage geändert.

Um Ihnen den Zugang zum Wohngeld zu erleichtern, stellt Ihnen die Stadt Gotha die Wohngeldanträge nebst ausgefüllten Musteranträgen auf der Internetseite zum Ausdrucken zur Verfügung.
Sie erhalten auch jederzeit zu den Öffnungszeiten einen Wohngeldantrag im BürgerBüro der Stadtverwaltung Gotha. Gern senden wir Ihnen diesen auch auf Wunsch zu.

Für persönliche Vorsprachen ist zwingend ein Termin telefonisch mit den Sachbearbeitern der Wohngeldstelle oder vorzugsweise online zu vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unsere Dienstleistungen nicht ohne Terminvereinbarung anbieten können.

Sie haben die Möglichkeit, den ausgefüllten Antrag und die dazugehörigen Unterlagen per Post (Stadtverwaltung Gotha, Wohngeldstelle, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha) oder durch Einwurf in den Briefkasten der Stadtverwaltung Gotha, Historisches Rathaus, Hauptmarkt 1, oder Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, einzureichen.

Wir möchten Sie bitten, nach Abgabe des Antrages von Anrufen hinsichtlich Bearbeitungsstand etc. abzusehen, da aufgrund der steigenden Zahl an Anträgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die eingegangenen Anträge abschließend bearbeiten müssen.
Sollten zusätzliche Informationen, Nachweise seitens der Wohngeldbehörde erforderlich sein, so wird sich die Wohngeldbehörde bei Ihnen melden.

Erfolgt keine Anfrage nach Ihrer Antragstellung seitens der Wohngeldbehörde, ist der gestellte Wohngeldantrag automatisch zur Bearbeitung freigegeben.


Bitte beachten Sie:
Die Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung Gotha ist ausschließlich für Wohnraum in der Stadt Gotha zuständig! Für die anderen Städte und Gemeinden im Landkreis Gotha ist die Wohngeldbehörde beim Landratsamt Gotha, Sozialamt, örtlich zuständig.

Im Falle eines Wohngeldanspruchs wird das Wohngeld ab dem Monat der Antragsabgabe nachgezahlt.

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