Das Stadtbauamt der Stadtverwaltung verweist hinsichtlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat zum Parkraumkonzept auf die damit verbundenen Veränderungen zu Gunsten einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Innenstadt. Im Zuge dessen wurde die zentrale Zufahrt in der Jüdenstraße mittels Elektropoller ausgestattet und die Zugangstransponder werden für alle Inhaber einer Ausnahmegenehmigung ausgegeben. Der Poller ist technisch fertiggestellt und funktioniert, eine scharfe Inbetriebnahme erfolgte zum 1. September 2022. Die Inbetriebnahme des Elektropollers in der Pfortenstraße erfolgt zum 1. August 2023.
Der Antrag für eine Transponderkarte steht Ihnen unten zur Verfügung. Die entsprechenden Transponderkarten können zu den Öffnungszeiten des BürgerBüros des Bürgeramtes der Stadtverwaltung in Verbindung mit dem Antrag auf Transponderkarte gegen eine Kaution abgeholt werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer gültigen Ausnahmegenehmigung, welche zuvor beim Bürgeramt zu beantragen ist. Antragsteller, deren Anträge bereits im Stadtbauamt der Stadtverwaltung eingegangen sind, werden vom Amt kontaktiert.
Ein Merkblatt zu den entsprechenden technischen Abläufen wird dem Antragsteller bei Ausgabe der Transponderkarte ausgehändigt. Bei dringendem und nachweislichem Bedarf kann sich der Verkehrsteilnehmer am Bedienfeld der Elektropolleranlage melden und vor Öffnung sein berechtigtes Interesse vortragen. Die Zufahrt der Rettungsdienste und Einsatzkräfte ist zu jeder Zeit gewährleistet.
Die allgemeinen Lieferzeiten sind auf 6 – 10 Uhr und 17 – 19 Uhr festgelegt. In dieser Zeit ist die Einfahrt für Lieferanten möglich und die Poller sind abgesenkt.
Die Stadtverwaltung Gotha bittet darum, die straßenverkehrsrechtlichen Änderungen und die damit verbundenen rechtlichen Regelungen ausdrücklich zu beachten. Dies gilt vor allem für das unberechtigte Befahren und Beparken der ausgeschilderten Fußgängerzone.
Die Polleranlage in der Lutherstraße wird ebenso noch im laufenden Jahr in Betrieb genommen, hierzu erfolgt rechtzeitig eine weitere Information. Gleiches gilt die Fahrtwege verkürzenden Poller einfacherer Bauart in der Pfortenstraße und Fritzelsgasse. Alle Poller funktionieren technisch gleich.
Bei Rückfragen steht das Stadtbauamt unter Telefon: 03621 222-120 gern zur Verfügung.
Beschreibung/Dienstleistung
Bearbeitung von Anträgen für eine Transponderkarte für Polleranlagen
Voraussetzungen
Schriftliche Antragstellung
Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Innenstadt außerhalb der Lieferzeiten
Gebührentatbestand
25,00 € Kaution für die Bereitstellung des Transponders
Rechtsgrundlagen
Handlungsleitfaden zur Belebung der Innenstadt
Parkraumkonzept
Abgepollertes Gebiet der Innenstadt
Dokumente
Antrag auf Erteilung einer Transponderkarte für Polleranlagen
Ansprechpartner
Frau Löwe
Telefon: 03621 222-120
Anschrift: Ekhofplatz 24, Neues Rathaus
Telefax: 03621 222-177
E-Mail: stadtbauamtnoSpam@gotha.de
Zuständig
Abt. Straßenverwaltung
Stadtverwaltung Gotha
Telefon: 03621 222-0
Anschrift:
Hauptmarkt 1
99867 Gotha
Telefax: 03621 222-230
E-Mail: infonoSpam@gotha.de
Stadtverwaltung Gotha
Abt. Bürgerbüro
Telefon: 03621 222-402
Anschrift: Neues Rathaus
Ekhofplatz 24
Telefax: 03621 222-401
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