Die Stadt Gotha veröffentlicht hier alle öffentlichen Ausschreibungen nach Vergaberecht.
Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft nachfolgendes Gartengrundstück in der Gemarkung Gotha:
Angaben zum Objekt: Lage Feldstraße, Nutzung Kleingarten
Katasterangaben: Gemarkung Gotha, Flur 11
Grundstücke: Flurstücke 8/29, 8/30 und Teilfläche B von Flurstück 8/87
Flächenangabe: insgesamt ca. 471 m²
Objektbeschreibung:
Die Grundstücke liegen in der Nähe der Feldstraße. Auf den Grundstücken befindet sich ein Einzelgarten mit Zugang zur Feldstraße. Derzeit werden das Flurstück 8/29 auf der Grundlage eines Pachtvertrages und das Flurstück 8/30 auf der Grundlage eines Einzelpachtgartenvertrages genutzt. Die bestehenden Pachtverträge sind vom Erwerber zu übernehmen. Eine Weiternutzung der Grundstücke ist ausschließlich als Garten/Erholungsfläche möglich. Auf den Flurstücken 8/29 und 8/30 befinden sich bauliche Anlagen, welche nicht im Eigentum des Verkäufers stehen.
Gebot:
Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot.
Das Mindestgebot beträgt 27,00 Euro/m².
Auflagen:
Der Verkauf einzelner Grundstücke/Grundstücksteilflächen ist ausgeschlossen. Der Verkauf ist nur an einen Bieter möglich.
Sollte die Stadt Gotha für die vorgenannten Grundstücke im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Erwerber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.
Die Grundstücksvermessung (Teilfläche B) erfolgt erst nach der Beurkundung des Kaufvertrages auf Kosten des Käufers.
Alle Notar- und Gerichtskosten, Kosten für Grunderwerbssteuer und evt. anfallende Kosten zur Lastenfreistellung trägt der Käufer.
Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind unter Angabe der Grundstücke einzureichen.
Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kaufwilligen vorgelegten obengenannten Unterlagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt.
Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha.
Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.
Ansprechpartner:
Stadtbauamt
-Abteilung Liegenschaftsverwaltung-
Frau Kurpat/Frau Ujma
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: 03621/222-421/431
E-Mail: liegenschaftennoSpam@gotha.de
Ein entsprechender Flurkartenauszug kann nachstehend eingesehen werden.
Kreuch
Oberbürgermeister
![]() |
Stadtverwaltung Gotha
Telefon: 03621 222-0
Anschrift:
Hauptmarkt 1
99867 Gotha
Telefax: 03621 222-230
E-Mail: infonoSpam@gotha.de
Stadtverwaltung Gotha
Abt. Bürgerbüro
Telefon: 03621 222-402
Anschrift: Neues Rathaus
Ekhofplatz 24
Telefax: 03621 222-401
buergerbueronoSpam@gotha.de