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27.01.2012, Die Friedhofsverwaltung informiert
Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Gotha § 29 (9) ist nicht mehr verwendetes Kleinzubehör vom Friedhof zu entfernen oder in den zur Abfalltrennung bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
Hiermit werden die Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Gotha gebeten, nicht benötigtes Grabzubehör, welches sich neben den Grabstätten oder in angrenzenden Gehölzen befindet, bis zum 26.02.2012 zu entfernen.
Danach werden die verbliebenen Gegenstände künftig in monatlichem Turnus im Auftrag der Friedhofsverwaltung entschädigungslos entsorgt.
Die Aufforderung gilt insbesondere für Gartenwerkzeuge, Messer, Gabeln, Schalen, Gläser, Putzutensilien, Plastiksäcke, Plastikflaschen, Gießkannen, Platten und Steine und ähnliches außerhalb der Grabstätte. Ausgenommen hiervon sind bis zu zwei Grabsteckvasen.
Diese genannten Stoffe beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild der Gesamtanlage, sondern führen zu Schäden an Maschinen oder Geräten bei der Pflege und stellen ein erhöhtes Verletzungsrisiko für die Besucher und Friedhofsmitarbeiter dar.
Im Falle von Gegenständen aus Glas besteht zusätzlich ein besonderes Risiko durch Selbstentzündung der Gehölze in den Sommermonaten.
Gießkannen werden in ausreichender Zahl durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Gotha zur Verfügung gestellt. Für die Ausleihe auf dem Hauptfriedhof genügt die Mitnahme einer 2 - Euro Münze. Die Mitnahme und Hinterlegung von Gießkannen ist somit überflüssig geworden.
