Haushalt

Der Stadtrat der Stadt Gotha hatte am 21. Dezember 2011 die Haushaltssatzung 2012 beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte nun mit Bescheid vom 15. März 2012 die Haushaltsgenehmigung ohne Auflagen.
Der Haushaltsplan wird gemäß § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 25.03.2012 bis 10.04.2012 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Damit wird die Rechtswirksamkeit der Hauhaltssatzung herbeigeführt. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Gotha erfolgt am 22.03.2012 im Rathaus-Kurier.

